AGB Klausel
Nutzung von bereitgestelltem Bildmaterial
§ 1 Nutzung von Bildmaterial
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden/Partner Bildmaterial ausschließlich zur Nutzung für eigene interne geschäftliche Zwecke zur Verfügung.
Eine darüberhinausgehende Nutzung ist nicht gestattet.
(2) Insbesondere ist es dem Kunden/Partner untersagt, das Bildmaterial – ganz oder teilweise – an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise außerhalb des eigenen Unternehmens zu verwenden, sofern nicht zuvor eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters erteilt wurde.
(3) Der Kunde/Partner verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um eine unbefugte Nutzung oder Weitergabe des Bildmaterials zu verhindern.
(4) Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen behält sich der Anbieter sämtliche zivil und urheberrechtlichen Ansprüche vor.